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· 4 Min. Lesezeit · Aus der Praxis

Diabetisches Fußsyndrom: warum Vorsorge alles ist

Wer Diabetes hat, sollte Füße und Nägel regelmäßig fachkundig kontrollieren lassen. Wie eine podologische Behandlung Wunden vermeidet, und wer sie bezahlt.

Das diabetische Fußsyndrom gehört zu den häufigsten Folgeerkrankungen bei Diabetes. Durch gestörte Durchblutung und reduziertes Schmerzempfinden entstehen kleine Wunden oft unbemerkt, und heilen schlechter. Regelmäßige podologische Behandlung ist deshalb keine Kosmetik, sondern medizinische Grundversorgung.

Was wir in der Praxis machen

  1. Befundaufnahme: Inspektion, Pulsstatus, Sensibilitätsprüfung mit Stimmgabel und Monofilament.
  2. Schonende Behandlung mit sterilen Instrumenten: Hornhaut, Nägel, kleine Druckstellen.
  3. Dokumentation jeder Behandlung, wichtig für Ihre Hausärztin / Ihren Diabetologen und für die Krankenkasse.
  4. Beratung zu Eigenkontrolle, geeigneten Schuhen und Einlagen.

Verordnung und Kosten

Bei diagnostiziertem diabetischen Fußsyndrom übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung. Voraussetzung: eine Verordnung über podologische Therapie von Ihrer Hausärztin oder Diabetologin. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Was Sie zu Hause tun können

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